Offizielle Medienmitteilung der JFAR zum BAV Urteil
Jungfreisinnige Ausserrhoden erwirken demokratische Bahnhofsordnung in Appenzell Ausserrhoden.
Mögliche Signalwirkung für die ganze Schweiz
Ein generelles Verbot politischer Verteilaktionen auf Bahnhofsarealen der Südostbahn sowie der Appenzeller Bahnen im Kanton Appenzell Ausserrhoden ist verfassungswidrig. Dies bestätigt das Bundesamt für Verkehr und weist die beiden Bahnunternehmen aufsichtsrechtlich an, ihre Bahnhofsordnungen anzupassen.
Jungfreisinnige Ausserrhoden erwirken demokratische Bahnhofsordnung in Appenzell Ausserrhoden.
Mögliche Signalwirkung für die ganze Schweiz
Ein generelles Verbot politischer Verteilaktionen auf Bahnhofsarealen der Südostbahn sowie der Appenzeller Bahnen im Kanton Appenzell Ausserrhoden ist verfassungswidrig. Dies bestätigt das Bundesamt für Verkehr und weist die beiden Bahnunternehmen aufsichtsrechtlich an, ihre Bahnhofsordnungen anzupassen.
In ländlichen Regionen gehören Bahnhöfe zu den wenigen Orten, wo sich eine grössere Zahl von Menschen ansammelt. Entsprechend bedeutend sind diese öffentlichen Orte, um die Bevölkerung auf politische Anliegen aufmerksam zu machen. Gerade durch die zunehmende Medialisierung und Professionalisierung der Politik ist die Demokratie auf öffentliche Räume angewiesen, in denen sich auch finanziell schwächere Gruppierungen politisches Gehör verschaffen können.
Anlass für das von den Jungfreisinnigen Ausserrhoden (JFAR) angestossene Verfahren war die Tatsache, dass politischen Gruppierungen die Durchführung politischer Verteilaktionen auf dem Bahnhofsareal Herisau wiederholt untersagt wurde. Kommerzielle Werbeaktionen waren von diesem Verbot hingegen nicht betroffen.
Zwischen den JFAR und der Geschäftsleitung der beiden in Herisau präsenten Bahnunternehmen (Südostbahn und Appenzeller Bahnen) bestanden unterschiedliche Auffassungen über die Zulässigkeit eines derartigen Verbots. Die JFAR gelangten deshalb im März 2011 zur Klärung dieser Frage an das Bundesamt für Verkehr (BAV), welches Aufsichtsbehörde über das Eisenbahnwesen ist. Das BAV stellt nun in einer diese Woche erlassenen Verfügung fest, dass auch ein privatrechtlich organisiertes Eisenbahnunternehmen an die Grundrechte gebunden ist und die bisherige Verbotspraxis namentlich der Meinungsäusserungs- und der Versammlungsfreiheit widerspricht. Das BAV weist die beiden Eisenbahnunternehmen aufsichtsrechtlich an, ihre Bahnhofsordnung entsprechend anzupassen. Das generelle Verbot soll gemäss BAV durch eine Bewilligungspflicht ersetzt werden. Die JFAR erwarten ein kostenloses, transparentes und unbürokratisches Bewilligungsverfahren.
Die Verfügung des BAV ist noch nicht rechtskräftig und kann innert 30 Tagen beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.
Der Entscheid könnte für die ganze Schweiz Signalwirkung haben.
Beilagen:
- Verfügung des Bundesamtes für Verkehr vom 23. November 2011 - pdf (650 KB)

- Medienmitteilung: JFAR erwirken demokratische Bahnhofsordnung in Appenzell Ausserrhoden – Mögliche Signalwirkung für die ganze Schweiz - pdf (155 KB)

Weitere Auskünfte erteilen
Patrik Louis
Präsident JFAR, Tel. 078 797 21 12, patrik.louis(at)jfar.chReaktionen und Stimmen aus der Presse
La politique n'est pas la bienvenue dans les gares des CFF. Ces derniers veulent empêcher les groupes militants, récoltes de signatures et autres.
Das Bundesamt für Verkehr weist die Bahnbetreiber an, politische Verteilaktionen in Bahnhöfen zuzulassen. Die SBB sind dagegen – auch weil die Kunden dies angeblich nicht schätzen.
Die Appenzeller Bahnen (AB) haben eine strenge Hausordnung. Zu streng wie sich jetzt gezeigt hat. Politische Aktionen dürfen gemäss Urteil des Bundesamtes für Verkehr an Bahnhöfen nicht grundsätzlich verboten werden. Das Grüne Appenzellerland fordert die sofortige Entfernung der Hausordnung, weil die Punkte 1, 7 und 9 nach diesem Urteil verfassungswidrig sind.
Die Appenzeller Bahnen haben bisher keine politische Werbung auf ihren Plätzen zugelassen. Aufgrund eines Entscheides des Bundes müssen sie diese Praxis jetzt aber ändern. «Wir werden uns wohl den SBB-Gepflogenheiten anpassen», sagt die AB gegenüber dem Regionaljournal Ostschweiz.
Das Bundesamt für Verkehr weist die Südostbahn und die Appenzeller Bahnen an, politische Verteilaktionen nicht generell zu verbieten. Die Ausserrhoder Jungfreisinnigen, die Klärung verlangten, sprechen von einem Entscheid mit Signalwirkung.
Das Verbot von politischen Aktionen auf Bahnhöfen in Appenzell Ausserrhoden verstösst gegen die Grundrechte und ist nicht haltbar. Die Südostbahn und die Appenzeller Bahnen wurden vom Bund gescholten.
Das Verbot von politischen Aktionen auf Bahnhöfen im Kanton Appenzell Ausserrhoden verstösst gegen die Grundrechte und ist nicht haltbar. Die Südostbahn und die Appenzeller Bahnen wurden vom Bund gerügt und müssen ihre Bahnhofsverordnungen ändern.
Kleine Parteien sind erleichtert über den Entscheid des Bundesamts für Verkehr. Dieses hat beschlossen, dass politische Verteilaktionen an Bahnhöfen nicht generell verboten werden dürfen.