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Medienmitteilung: Ja zur Anpassung des Umwandlungssatzes  
2. März 2010

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Ja zur Anpassung des Umwandlungssatzes am 7. März

 

Der Vorstand der Jungfreisinnigen Ausserrhoden (JFAR) fasste die Parolen zu den eidgenössischen Vorlagen und zum Baukredit zur Umnutzung der Liegenschaft Zeughaus Herisau. Die JFAR stimmen der Anpassung des Umwandlungssatzes einstimmig zu.

Ja zur Anpassung des Mindestumwandlungssatzes

Klar Ja sagt der Vorstand der JFAR zur Anpassung des Mindestumwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge. Durch ein Ja zur Anpassung des Umwandlungssatzes können Rentenlöcher verhindert werden. Diese müssten wohl mit Sanierungsbeiträgen oder höheren Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen finanziert werden.

Nein zur Tierschutzanwalt-Initiative und Ja zur Forschung am Menschen

Die JFAR fassten zur Tierschutzanwalt-Initiative die Nein-Parole. Die JFAR wollen keinen unnötigen Eingriff in die Organisationsautonomie der Kantone. Die Initiative wiederspricht zudem dem Grundgedanken eines schlanken Staates.

Den Verfassungsartikel zur Froschung am Menschen empfehlen die JFAR zur Annahme. Durch die Forschung können in Zukunft viele Krankheiten geheilt werden. Die JFAR setzten sich für klare Rahmenbedingungen in der Forschung und für den Schutz der Würde und Persönlichkeit des Menschen ein.

Am 7. März liegt dem Ausserrhoder Stimmvolk auch noch die Vorlage über den Baukredit zur Umnutzung der Liegenschaft Zeughaus Herisau vor. Nach intensiver Debatte beschlossen die JFAR knapp die Nein-Parole. Dies vor allem aus Bedenken gegenüber einem schleichenden Ausbau der Verwaltung bei gleichzeitig zunehmender Zentralisierung in Herisau.

 

Weitere Auskünfte erteilt

Andrea Claudio Caroni

Präsident JFAR, Tel. 079 688 96 50, andrea.caroni(at)jfar.ch