Medienmitteilung, 31. August 2009
JFAR befürworten das neue Gerichtsorganisationsgesetz
Die Jungfreisinnigen Ausserrhoden nahmen Stellung zur Vernehmlassung zum neuen Gerichtsorganisationsgesetz. Die JFAR begrüssen die Zusammenlegung Obergericht/Verwaltungsgericht und die Zusammenlegung Jugendgericht/Kantonsgericht. Im Übrigen bringen sie einige Verbesserungsvorschläge zum Gerichtspräsidium und der Gerichtsbesetzung an.
Die JFAR begrüssen die Vorlage und namentlich ihre wichtigsten Stossrichtungen. Dazu gehören die Fusion des Jugendgerichtes mit dem Kantonsgericht sowie die Einführung von drei Vermittlerkreisen. Beide Massnahmen dienen einer schlanken Gerichtsorganisation. Dadurch werden die verbleibenden Behörden besser ausgelastet, was ihrer Erfahrung und damit der Qualität der Rechtsprechung zugute kommt.
Die JFAR sind der Meinung, dass einige Punkte jedoch zu bedenken sind.
Das Kantonsgericht soll neu nur noch in 3er-, das Obergericht aber weiterhin in 5er-Besetzung tagen. Wenn schon aber müsste es umgekehrt sein (Kantonsgericht 5, Obergericht 3), oder aber zumindest gleich (beide 3, oder aber 5). Das Obergericht hat grossteils reine Rechtsfragen zu beurteilen; hierfür sind die verschiedenen Lebenserfahrungs-Hintergründe der (Laien-)Richter weniger zentral. Dies umso mehr, als es ja (nur) um eine rechtliche Zweitwürdigung geht. Anders sieht es beim Kantonsgericht aus: Es beschäftigt sich in zentraler Weise auch mit dem Sachverhalt, namentlich der Beweiswürdigung. Diese ist der Kern des Laienrichtertums. Wenn hierfür nach dem Entwurf neu eine 3er-Besetzung reicht, dann umso mehr beim Obergericht. Sollte man aber beim Obergericht eine 5er-Besetzung als notwendig erachten, ist konsequenterweise auch das Kantonsgericht in 5er-Besetzung zu belassen.
Knackpunkt der Vorlage war das Pensum der Obergerichts- /Verwaltungsgerichtspräsidien. Dahinter steckt die Angst, bei zwei Hauptämtern für Obergericht und Verwaltungsgericht à je ca. 70-80 % keine geeigneten Kandidaten zu finden. Die Vorlage verbessert die Lage aber nicht. Der neue Obergerichtspräsident wäre zwar zu 100 % angestellt, der Vizepräsident aber nur zu ca. 70 %. Damit bleibt letztere Stelle schwierig zu besetzen.
Weitere Auskünfte erteilt
Andrea Claudio Caroni, Präsident JFAR, Tel. 079 688 96 50, andrea@caroni.cc
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