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Nackt wandern? Wieso eigentlich nicht!  
29. Mai 2009

Das an der Innerrhoder Landsgemeinde gutgeheissene Nacktwanderverbot veranlasst die JFAR zu grundsätzlichen Überlegungen. Die Jungfreisinnigen Ausserrhoden (JFAR) sind der Meinung, dass ein Verbot nicht zwingend nötig wäre.

 
Die JFAR erachten es als problematisch, wenn Freiheitsrechte aufgrund von mehrheitskonformen Moralvorstellungen aufgehoben werden. Freiheitsrechte entfalten ihre Wirkung gerade im Schutz von Minderheiten. Die Zeit der Sittengesetze gehört ins vergangene Jahrhundert!
 
Die JFAR setzen sich für die Freiheit eines jeden Bürgers ein. Liberal und tolerant sein, heisst jedoch nicht gleichzeitig, alles zu akzeptieren. Der freie Bürger hat auch Verantwortung zu tragen. Freiheit und Verantwortung bilden den Kern des Liberalismus.
 
Die JFAR sind der Meinung, dass Nacktwandern durchaus auch zu den menschlichen Freiheiten gehören könnte (Stichwort: FKK-Strände). Die Verantwortung derjenigen, die diese Freiheit wahrnehmen möchten, liegt jedoch darin, die bekleideten Wanderer vor unerwünschten Sichtkontakten zu schützen (z.B. mit Seidentuch oder Feigenblatt um die Hüfte :-)).
 
Die Appenzeller Narrengemeinde fordert nach ihrer alljährlichen Zusammenkunft einen Nacktwanderweg in Appenzell Ausserrhoden. Doch auch ohne närrisch zu sein, wäre dieser Vorschlag durchaus prüfenswert. Die JFAR sind der Auffassung, dass ein Nacktwanderweg die Gemüter beruhigen würde, eventuell sogar eine neue Tourismusattraktion entstehen und die Freiheiten eines Jeden berücksichtigt werden könnten.
 
Weitere Auskünfte erteilt
 
Andrea Claudio Caroni, Präsident JFAR, Tel.  079 688 96 50 , andrea@caroni.cc

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Reaktionen in den Medien:
- Blick am Abend, 29.5.09, S.4
- DRS 1, Regionaljournal Ostschweiz, 29.5.09, 17:30 Uhr
- Appenzell24.ch, 29.5.09